Kursbeschreibung
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellen. Nicht-öffentliche Stellen sind dazu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet. Das gilt auch dann, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und in der Regel mindestens 20 Personen mit dieser Aufgabe beschäftigt sind.
Am 5. Juli 2017 wurde das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es trat am 25. Mai 2018 als Artikel 1 des DSAnpUG-EU („Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016-679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016-680“) in Kraft. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Bundesdatenschutzgesetz. Gleichzeitig gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar als europäische Verordnung.
Diese Ausbildung berücksichtigt die Vorgaben der DSGVO. Die Ausbildung zum betrieblichen IT-Sicherheitsbeauftragten ist ein separater Kurs und nicht Bestandteil dieses Trainings.
Die wichtigsten Themen im Überblick
- DSGVO und BDSG sicher anwenden
- Aufgaben als Datenschutzbeauftragter
- AV-Verträge und Haftung prüfen
- Betroffenenrechte korrekt umsetzen
- DSFA praxisnah vorbereiten
- Drittlandtransfer rechtssicher lösen
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an Dich, wenn Du Datenschutz im Unternehmen oder in der Organisation verantwortlich mitgestalten oder als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter übernehmen sollst.
Voraussetzung für die Schulung
Kursinhalte
Folgende Lerninhalte werden in unserem Datenschutz Datenschutzbeauftragter (DSGVO) - Kompaktkurs vermittelt:
- Datenschutzrechtliche Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Drittlandstransfer mittels geeigneter Garantien u.a. Angemessenheitsbeschlüsse
- Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung
- Betrachtung relevanter Gesetze, Verordnungen und Richtlininen
- ePrivacy-RL, ePrivacy-VO
- TTDSG
- TKG
- TMG
- UWG
- KUG
- HGB
- AktG / GmbHG
- Ärztliche- und Berufsschweigepflichten
- Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB
- Grundlagen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
- Zweckbindung und Datenverarbeitung für eigene oder fremde Zwecke
- Datenverarbeitung im Auftrag - Rechte, Pflichten, Konsequenzen und Haftung
- Rechtliche Stellung, Aufgaben und Pflichten der behördlichen / betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Rechte der Betroffenen
- Vorabkontrolle / Datenschutz-Folgenabschätzung
- Optisch-elektronische Überwachung (Video)
- Informations- und Meldepflichten
- Dokumentationspflichten (Verfahrensverzeichnis)
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- NDAu0027s und sonstige Verpflichtungen
- Private / betriebliche Internet- und E-Mail-Nutzung
- Technisch-organisatorische Maßnahmen nach BDSG
- IT-Grundschutz des BSI
- ISO/IEC 27001
- Anforderung an IT-/Datensicherheit
- Externer Datenschutz und Datenschutzaudit
- Haftung der Geschäftsführung
- Haftung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Tools und Hilfsmittel für Datenschutzbeauftragte





















